Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. R F begehrte in ihrer mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch (der Bundespolizeidirektion Linz als bel. Beh. zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich ihre polizeiliche Festnahme, Fesselung und anschließende Verwahrung am 7. Mai 1980 in Linz, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, und z... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8StPO §175 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 Z2StPO §177 Abs2StPO §447 Abs1StPO §452 Z1WaffGG 1969 Beachte in den Entscheidungsgründen ähnlich Erk. B288/80 vom selben Tag
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Verwahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Alfred J beantragte mit seiner auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sachenach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. April 1982 in G, Bezirk F, Bundesland Vbg., dadurch, daß ihn ein Gendarmeriebeamter festgenommen, angehalten und gefesselt habe, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf persönliche Fr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: MRK Art3StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2StPO §452 Z1
Rechtssatz: Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; Verhaftung im Dienste der Strafjustiz; Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nach §175 Abs1 Z3 StPO liegt nicht vor MRK; Verstoß gegen Art3 durch ungerechtfertigte Fesselung mit Handschellen Ents... mehr lesen...