Entscheidungen zu § 45 Abs. 4 StPO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/01/1034

Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer (ein Untersuchungshäftling, auf den gemäß § 183 Abs. 1 StPO die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt, dem Sinne nach anzuwenden sind, es sei denn, daß in der Strafprozeßordnung etwas anderes bestimmt ist) mit der von ihm an die belangte Behörde erhobenen Maßnahmenbeschwerde z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/01/1034

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art131a impl;StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §188 Abs1;StPO 1975 §45 Abs4;StVG;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Maßnahmen, die zum brieflichen Verkehr eines Untersuchungshäftlings mit seinem Verteidiger gehören und die dort auftretenden Streitfrage... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

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