Norm: StPO §447 Abs1StPO §449StPO §451StPO §481
Rechtssatz: Dem als Subsidiarankläger einschreitenden Privatbeteiligten steht so wie allen am bezirksgerichtlichen Strafverfahren Beteiligten die Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluß des Bezirksgerichtes (§ 451 Abs 2 StPO) an den übergeordneten Gerichtshof erster Instanz zu (§ 481 StPO). Entscheidungstexte 11 Os 69/91 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §47 BStPO §369StPO §449
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Privatanklage kann der Privatankläger selbst auch als Privatbeteiligter auftreten. Entscheidungstexte 5 Os 1123/54 Entscheidungstext OGH 11.10.1954 5 Os 1123/54 Veröff: EvBl 1955/61 S 96 = JBl 1955/4 S 99 = RZ 1955/1 S 10 6 Ob 14/01d Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...
Norm: StPO §449
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren ist für die Annahme, daß ein Subsidiarantrag des durch eine von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung in seinen Rechten Verletzten vorliegt, nicht erforderlich, daß der Verletzte, nachdem der öffentliche Ankläger die Verfolgung verweigert hat, die Erklärung abgegeben hat, er stelle den Antrag auf gesetzliche Bestrafung. Vielmehr ist diese Annahme auch dann begründet, wenn der ... mehr lesen...