Norm: StAG §4StPO §27StPO §31 AStPO §447StPO §448
Rechtssatz: Ist ein Vertreter der öffentlichen Anklage zur Hauptverhandlung über ein Offizialdelikt vor dem Bezirksgericht nicht erschienen, dann darf die Verhandlung nicht durchgeführt werden. Vielmehr ist mit Vertagung vorzugehen, sofern nicht aufgrund einer Anzeige des Verhandlungsrichters nach § 27 StPO der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem in Strafsachen tätigen Gerichtshof erster Insta... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §448
Rechtssatz: Beim Bezirksgericht ist zur Hauptverhandlung bei Offizialdelikten ein staatsanwaltschaftlicher Funktionär beizuziehen. Entscheidungstexte 9 Os 295/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 9 Os 295/61 Veröff: EvBl 1962/25 S 25 13 Os 24/78 Entscheidungstext OGH 09.03.1978 13 Os 24/78 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §448StPO §481
Rechtssatz: Die Staatsanwaltschaft ist zur Beschwerde selbst dann berechtigt, wenn das ihr unterstehende Organ, das sie beim Bezirksgerichte zu vertreten hatte, selbst Antragsteller war und eine antragsgemäße Entscheidung erging. Entscheidungstexte 5 Nds 2301/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 5 Nds 2301/56 Veröff: SSt XXVII/71 ... mehr lesen...