Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 27. September 2001, GZ 13 Vr 909/98-49, wurde (soweit für den vorliegenden Fall relevant) Jochen A***** des teilweise im Stadium des Versuchs gebliebenen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG sowie des Finanzvergehens nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, über ihn eine Geldstrafe von 1 Mio S (für den Fall der Uneinbringlichkeit fünf Monate Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...
Norm: StPO §409 Abs3StPO §409a Abs4StVG §5StVG §6
Rechtssatz: Nach Anordnung des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe als Folge eingetretenen Terminverlustes kommt die Gewährung eines Zahlungsaufschubes keinesfalls mehr in Betracht; diesfalls läge nämlich ein - nur nach Maßgabe der für Freiheitsstrafen an sich geltenden Bestimmungen möglicher (§ 409 Abs 3 StPO) - Aufschub der Ersatzfreiheitsstrafe vor, den die §§ 5f StVG aber zum Zwecke der Zahl... mehr lesen...