Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Bundesbeamte Johann B*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er am 23. November 1983 in Linz als Rechtspfleger des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich in ihren Rechten auf Einsatz und Anwendung der staatlichen Zwangsgewalt nur unter den in der Exekutionsordnung normierten Voraussetzungen, sowie auf Er... mehr lesen...
Norm: StGB §302StPO §377StPO §408 Abs2
Rechtssatz: Die Durchführung eines Freihandverkaufs anstelle der vom zuständigen Richter zugeordneten Versteigerung strafgerichtlich eingezogener Gegenstände verletzt nicht bloß den allgemeinen Anspruch auf Gesetzmäßigkeit der Amtsausübung, sondern zufolge Verhinderung der den Gesetzeszweck erfüllenden Veräußerungsform ein konkretes staatliches Recht. Dabei ist es für den schon mit der Verhinderung des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Dezember 1935 geborene (Justiz-)Oberkontrollor Karl A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 9.August 1979 in Krems an der Donau als Beamter des dortigen Bezirksgerichtes mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf gesetzmäßige Verwertung eingezogener Waffen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzu... mehr lesen...
Norm: EO §272 ffStGB §302StPO §408 Abs2StPO §377
Rechtssatz: Die §§ 408 Abs 2, 377 StPO (272 ff EO) normieren nicht bloß abstrakte Aufsichtsrechte, sondern ein konkretes Recht des Staates auf bestmögliche Verwertung verfallener oder eingezogener Gegenstände. Entscheidungstexte 9 Os 163/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 9 Os 163/80 ... mehr lesen...