Norm: StPO §76 Abs5StPO §399StGB §74 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein Polizei(amts)arzt ist auch ohne Dienstverhältnis zur jeweiligen Behörde Beamter iSv § 74 Abs 1 Z 4 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 76/19i Entscheidungstext OGH 10.12.2019 11 Os 76/19i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132921 Im... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...