Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Landesgerichts (LG) Klagenfurt vom 12.01.2018, XXXX , wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, welche unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen, im Uneinbringlichkeitsfall 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sowie ge... mehr lesen...