Entscheidungen zu § 390 StPO

Verwaltungsgerichtshof

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS Vwgh 1987/11/12 86/16/0142

Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §9 Abs2;StGB §11;StPO 1975 §259 Z3;StPO 1975 §390;
Rechtssatz: Es liegt keine besondere Härte iSd § 9 Abs 2 GEG 1962 vor, wenn ein Privatankläger nur deshalb Gerichtsgebühren und Kosten zu entrichten hat, weil dem Beschuldigten ein Schuldausschließungsgrund nach § 11 StGB zugute kam. In diesem Fall gründet der Gebührenschuldner sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten