Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Volkan S***** von der Anklage, „er habe mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, andere durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, wodurch diese in ihrem Vermögen geschädigt wurden, und zwar I. als Alleintäter durch sein Auftreten als vermögender Geschäftsmann und Vortäuschen seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit 1. in der Zeit vom 5. April bis 11. April 2007 in H***** Ange... mehr lesen...
Norm: StPO §36 Abs4StPO §57 A
Rechtssatz: Der Umstand, dass im Fall einer Ausscheidung des Verfahrens ein Mitangeklagter als Zeuge unter Wahrheitspflicht hätte vernommen werden können, vermag eine (in der Hauptverhandlung beantragte) Ausscheidung nach dem klaren Wortlaut des § 57 StPO nicht zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 14 Os 102/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 14... mehr lesen...