Norm: StPO §280StPO §344StPO §463StPO §489UHaftEntschG §3 Abs3
Rechtssatz: Rechtsmittel sind im Strafverfahren grundsätzlich bei jenem Gericht einzubringen, bei dem das Strafverfahren in erster Instanz geführt wird, mag auch die angefochtene Entscheidung von einem übergeordneten Gericht als Rechtsmittelgericht gefällt worden sein. Entscheidungstexte 9 Os 284/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...