Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Zweitangeklagten Erkhembayar A***** enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Fehmi D***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21. Mai 2008 in Wien Nicole L***** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche S... mehr lesen...