Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch betreffend Orhan A***** enthält, wurde Murat C***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch betreffend Orhan A***** enthält, wurde Murat C***** des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem (einstimmigen) Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Tomi S***** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB (I. 1.) und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1 und 143 erster Satz zweiter Fall StGB (I. 2.) und Daniel N***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem (einstimmigen) Wahrspruc... mehr lesen...
Gründe: Ernst R***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, der Verbrechen (1) der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB und Ernst R***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, der Verbrechen (1) der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Peter Alexander K***** und die am 27. April 1982 geborene Daniela H***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Deliktsfall StGB, Daniela H***** als Beteiligte nach § 12, dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Darnach haben am 19. Juni 2002 in Graz Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Peter Alexander K***... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs4StPO §322StPO §345 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wurden den Geschworenen in der Hauptverhandlung nicht vorgekommene Aussageprotokolle überlassen, kann eine darin gelegene Umgehung im Sinn des § 252 Abs 4 StPO aus § 345 Abs 1 Z 4 StPO gerügt werden, soweit die Protokolle den Geschworenen auch bekannt geworden sind. Entscheidungstexte 11 Os 79/03 Entscheidungste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Pietro I***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Pietro I***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Zeitraum vom 5. Juni 2000 bis mehrere Tage vor dem 13. Juni 2000, vermutlich am 5. Juni 2000, in Feldkirch seine Ehegattin Monika I***** durch Gewalteinwirkung gegen den Körper vorsätzlich getötet. Die Geschworenen bejahten ... mehr lesen...
Norm: StPO §322StPO §345 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wurden in der Hauptverhandlung nicht verlesene, nichtige Zeugenvernehmungsprotokolle des Vorverfahrens und ersten Rechtsganges entgegen der Ordnungsvorschrift des § 322 StPO in das Beratungszimmer der Geschworenen verschafft, wurde dadurch keine Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 StPO, also weder nach Z 3 noch nach Z 4, bewirkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §322
Rechtssatz: Eine Anwesenheit des Verteidigers bei der den Geschwornen zu erteilenden Rechtsbelehrung liefe der Bestimmung des § 322 StPO zuwider. Entscheidungstexte 15 Os 88/90 Entscheidungstext OGH 18.09.1990 15 Os 88/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100698 Dokume... mehr lesen...
Norm: StPO §322StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 322 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Entscheidungstexte 9 Os 188/80 Entscheidungstext OGH 03.11.1981 9 Os 188/80 13 Os 39/89 Entscheidungstext OGH 13.04.1989 13 Os 39/89 14 Os 8/92 Entscheidungstext OGH 10.03.... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...