Norm: StPO §320
Rechtssatz: Eine Verletzung des § 320 StPO ist - wie sich schon aus dem Vergleich der in § 345 Abs 1 Z 4 StPO erschöpfend aufgezählten gesetzlichen Vorschriften ergibt - nicht mit Nichtigkeit bedroht; ein bekämpfbares Zwischenerkenntnis (Z 5) hinwieder, durch welches Grundsätze des Verfahrens hintangesetzt worden wäre, ist nicht ergangen. Entscheidungstexte 14 Os 58/91 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...