Gründe: Der am 4.Dezember 1959 geborene Stefan S*** wurde der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. (1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB. (2) und der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 15, 12, 288 Abs 1 StGB. (4) sowie des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB. (3) schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat er in Graz (zu 1) am 5. Februar 1986 Gabriele R*** durch Versetzen von T... mehr lesen...
Norm: StPO §311StPO §313 B
Rechtssatz: Ob das Tatopfer eine (allenfalls erforderliche) Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat, ist keine von den Geschwornen zu lösende Tatfrage, sondern eine der Aktenlage zu entnehmende Notorietät betreffend einen "anderen Grund des Prozeßrechts" (siehe § 2 Abs 3 und 5 StPO) in der Bedeutung des § 311 Abs 1 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 161/86 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §311StPO §337StPO §352StPO §363 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ob ein prozeßrechtliches Verfolgungshindernis - hier: Verzicht auf Strafverfolgung - vorliegt, hat im geschwornengerichtlichen Verfahren der Schwurgerichtshof mit begründetem Erkenntnis zu entscheiden. Entscheidungstexte 9 Os 28/69 Entscheidungstext OGH 09.04.1970 9 Os 28/69 Veröff: EvBl 1970/372 S 642 ... mehr lesen...
Norm: StPO §311StPO §313StPO §337 B
Rechtssatz: Über die Frage der Anwendbarkeit von Amnestien hat immer nur der Schwurgerichtshof, niemals die Geschwornenbank zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Os 529/53 Entscheidungstext OGH 03.07.1953 5 Os 529/53 Veröff: SSt XXIV/53 = JBl 1954,125 = EvBl 1954/383 S 467 European Case Law Identifi... mehr lesen...