Norm: GSchG §14StPO §300StPO §345 Z1
Rechtssatz: Die in der StPO und im GSchG verwendeten (leicht zu Irrtümern führenden) Termini haben verschiedene Bedeutung. Während in § 13 Abs 1 und 5 GSchG von Haupt(dienst)listen und Ergänzungs(dienst)listen und deshalb in § 14 Abs 4 GSchG von "Hauptgeschworenen" und "Ergänzungsgeschworenen" die Rede ist, spricht § 300 Abs 3 und 4 StPO von "Geschworenen" und von (bei Verhinderung an deren Stelle in der Rei... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...