Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 15. April 1980, GZ. 26 Vr 3394/77-143, wurden (u.a.) die (beiden in der BRD wohnhaften) Transportunternehmer Klaus Dieter A und Bernhard Gerhard D sowie die Kraftfahrer Helmut B und Josef C der Finanzvergehen des (gewerbsmäßigen und bandenmäßigen) Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b, 11 FinStrG. sowie des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG., ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juni 1961 geborene Klaus A des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG., des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG. und des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 2 (dritter und vierter Fall) SGG., und der am 30.Oktober 1961 geborene Andreas B des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG., des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. sowie des Verg... mehr lesen...