Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner I***** der Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A), der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (B 1), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B 2) und des Betruges nach § 146 StGB (C) sowie der Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (D) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (E) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil ... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs3StPO §286 Abs4StPO §287 Abs3
Rechtssatz: Einer Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde, in deren Erledigung eine Strafneubemessung vorzunehmen ist, steht nicht entgegen, daß der Angeklagte unbekannten Aufenthaltes ist; eine Verteidigung des Angeklagten in einem solchen Fall ist im Hinblick auf § 286 Abs 3 und 4 StPO - anders als im Verfahren nach § 292 StPO (vgl 13 Os 35/85) - gewährleistet. Wenn der Verteidiger des An... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs1StPO §286 Abs3
Rechtssatz: Vertagung des Gerichtstags wegen Ausbleibens des Verteidigers, dem die Vorladung verspätet zugestellt wurde. Entscheidungstexte 11 Os 141/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 11 Os 141/80 11 Os 136/82 Entscheidungstext OGH 22.09.1982 11 Os 136/82 Vgl; Beisatz: Vertagung auf Antr... mehr lesen...