Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ulrich W***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 16. Jänner 2008 in E***** Sabrina T***** I.) durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB), indem er ihr ein Messer an ihrer linken Halsseite ansetzte, sie aufforderte, sic... mehr lesen...
Gründe: Christian W***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (A 1 und 2; B 1 bis 3) schuldig erkannt. Danach hat er in St. Pölten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Nachgenannte durch Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, sohin durch Täuschung über Tatsachen, zu Handlungen verleitet, die diese bzw deren Unternehmen am Vermögen schädigten, und zwar Christian W***** wurde des Verbrechens des ... mehr lesen...
Gründe: Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** wurde im ersten Verfahrensgang mit dem Urteil des Kreis- (nunmehr Landes-)gerichtes Wels vom 21.November 1991, GZ 16 Vr 1566/85-1385, unter anderem wegen des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 2 erster Fall StGB und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu Strafen verurteilt. Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** wurde im ersten Verfahrensgang mit dem Urteil des Kreis- (nunmehr Landes-)gerichtes We... mehr lesen...
Gründe: Predrag S*** und Miroslav K*** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, zweiter und letzter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür zu Freiheitsstrafen verurteilt. Darnach haben sie am 6.Mai 1988 in Mödling im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Radmila S*** und Olga G*** (die deshalb rechtskräftig mitverurteilt wurden) als Mittäter die Irmgard W*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im Schuldspruch bekämpften Urteil - das auch einen unangefochtenen Freispruch enthält - wurde der Angeklagte Ulrich Aron H*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Lech fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert nachgenannten Personen mit dem Vorsatz, durch die Sachzueignung sich unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen, und zwar 1. nachts zum 6. (r... mehr lesen...
Gründe: Johann P*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 StGB schuldig erkannt. Er hat mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung derartiger Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, welche sie an ihrem Vermögen (um insgesamt ca 2,692.000 S) schädi... mehr lesen...