Norm: StPO §7 ff AStPO §45StPO §284 Abs2StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Eine Vermittlung der Kenntnis des Inhaltes der schriftlichen Urteilsausfertigung an den Angeklagten zum Zweck der Rechtsmittelausführung durch Einsicht in die Urschrift vor Herstellung bzw Zustellung der Ausfertigung (Abschrift) ist unzulässig (Rafael). Entscheidungstexte 9 Os 56/69 Entscheidungstext OGH 16.06.1971... mehr lesen...
Norm: EntmO §3StPO §282 AaStPO §284 Abs2 A
Rechtssatz: Dem Kurator eines vollentmündigten Angeklagten steht im Sinne des § 282 StPO in Verbindung mit § 3 EntmO das Recht der selbständigen Ergreifung von Rechtsmitteln zugunsten des Angeklagten zu. Verfehlt ist jedoch die Ansicht, daß der Kurator eines voll Entmündigten beanspruchen kann, zur Hauptverhandlung vorgeladen zu werden, und daß das gegen den Angeklagten gefällte Urteil ihm in Form der ... mehr lesen...