Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hashmat S***** - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 9. Mai 2009 in Wien Claudia T***** mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er vorgab, sie nach Hause zu bringen, sie dann in seine Wohnung lockte, der bereits Betrunkenen weiter Alkohol... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andrzej S***** im zweiten Rechtsgang - neben verfehlter Wiederholung der rechtskräftigen Schuldsprüche aus dem ersten Rechtsgang (US 3; RIS-Justiz RS0100041; Ratz, WK-StPO § 289 Rz 12, § 293 Rz 6) - erneut des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 erster und zweiter Fall und Z 3, 130 dritter und vierter Fall StGB (I), des Vergehens des Widerstands gegen die Staat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp und Hon.-Prof. Dr. Schroll sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Trebuch als Schriftführer in der Strafsache gegen Helmut E***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs... mehr lesen...