Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Juni 2007, GZ 021 Hv 97/07x-44, wurde unter anderem der - gemäß § 180 Abs 1 und 2 Z 1 und 2 StPO aF in Untersuchungshaft angehaltene - Angeklagte Darko M***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen meldeten er und die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Strafe... mehr lesen...