Norm: StPO §25aStPO §28StPO §36 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 36 Abs 1 StPO obliegen im Ermittlungsverfahren gerichtliche Entscheidungen dem Landesgericht, an dessen Sitz sich die Staatsanwaltschaft befindet, die das Verfahren führt. Erachtet sich eine Staatsanwaltschaft als unzuständig, so hat sie die keinen Aufschub duldenden Anordnungen zu treffen und sodann das Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft abzutreten (§ 25a Abs 1 StPO)... mehr lesen...
Norm: StPO §28StPO §37 Abs3StPO §38 BStPO §485
Rechtssatz: Nur wenn beide Verfahren sich entweder im Stadium des Ermittlungs- oder des Hauptverfahrens befinden, kommt eine Abtretung des einen zur Verbindung mit dem anderen in Frage. Im Falle eines Zuständigkeitskonflikts ist in ersterem Fall (wenn die betreffenden Staatsanwaltschaften verschiedenen Oberstaatsanwaltschaften unterstehen) die Generalprokuratur zur Entscheidung berufen (§ 28 StPO),... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...