Gründe: Mit - unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Bezirksgerichts St. Pölten vom 26. Juni 2006, GZ 9 U 420/05i-22, wurde Ingo D***** von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf, er habe am 22. April 2005 in St. Pölten als Lenker eines PKWs unter Außerachtlassung der erforderlichen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr das Vorrangzeichen „Halt" missachtet und dadurch eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug verursacht, wodurch der Lenker dieses Fahrzeuges und dessen Beifahrerin ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §263 CStPO §279StPO §447
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte in der Hauptverhandlung eine Straftat begeht, die nur über Privatanklage verfolgbar ist und der durch sie Verletzte in der Hauptverhandlung anwesend ist, muß er noch in derselben dieser Straftat wegen die Anklage erheben, widrigenfalls er seines Verfolgungsrechtes verlustig wird. Die Vorschrift des § 263 StPO macht dabei keinen Unterschied zwischen Prozeßparteien und nur zufä... mehr lesen...
Norm: StPO §67 AStPO §263 DStPO §279
Rechtssatz: Richtet sich eine vom Angeklagten in der Hauptverhandlung begangene Beleidigung auch gegen die Person des Richters, so darf dieser sie nicht selbst aburteilen. Entscheidungstexte 5 Os 1317/56 Entscheidungstext OGH 20.04.1956 5 Os 1317/56 Veröff: SSt XXVII/19 = JBl 1956 H23,624 = EvBl 1956/205 = RZ 1956,91 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §279StPO §447
Rechtssatz: Die Vorschriften der §§ 263 und 279 StPO gelten auch für das bezirksgerichtliche Verfahren. Entscheidungstexte Os 1136/27 Entscheidungstext OGH 17.10.1927 Os 1136/27 Veröff: SSt VII/92 5 Os 193/28 Entscheidungstext OGH 18.06.1928 5 Os 193/28 Veröff: SSt VIII/83 ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §278StPO §279
Rechtssatz: § 278 StPO gilt nicht für den Angeklagten. Entscheidungstexte 5 Os 929/53 Entscheidungstext OGH 01.09.1953 5 Os 929/53 Veröff: EvBl 1953/529 S 638 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0098879 Dokumentnummer JJR_19530901_OGH0002_0050... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §279
Rechtssatz: Auf eine strafbare Handlung, die der Angeklagte im Verlaufe des Berufungsverfahrens begeht, sind die Bestimmungen des § 279 (§ 263 StPO) unanwendbar. Entscheidungstexte Os 184/27 Entscheidungstext OGH 18.03.1927 Os 184/27 Veröff: SSt VII/27 9 Os 130/63 Entscheidungstext OGH 22.10.1963 9 O... mehr lesen...