Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 22. Mai 2001 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen jene Teile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses, in welchen er schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben und der bekämpfte Teil dieses Disziplinarerkenntnisses m... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92;BDG 1979 §93;StPO 1975 §255;StPO 1975 §262;StPO 1975 §267;ZPO §405;
Rechtssatz: Das im Wesentlichen vom Grundsatz der Parteiendisposition getragene, in der ZPO geregelte Verfahren in gerichtlichen zivilrechtlichen Streitigkeiten ist mit einem Disziplinarverfahren in keiner Weise vergleichbar. Gleiches gilt grundsä... mehr lesen...