Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juli 1944 geborene Hilfsarbeiter Werner A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4. Dezember 1982 in Wien seine Ehegattin Brigitte A durch Versetzen von Messerstichen in den Außenwinkel der rechten Augenbraue mit Verletzung der Augenhöhlenwand und Eröffnung des Nasenraumes, sowie in den Rücken mit Läsionen der Lunge, Eröffnung des rechten Herzvorhofe... mehr lesen...