Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 1. Mai 1923 geborene Bautechniker Otto B und der am 1. Februar 1929 geborene Blumenhändler Reinhold A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt der Schuldsprüche haben die Angeklagten mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, durch Täuschung über Tatsachen unter Benützung fal... mehr lesen...
Norm: StPO §263 Abs3 DStPO §276
Rechtssatz: § 276 StPO umfaßt auch die Möglichkeit, die Strafsache in das Ermittlungsverfahren zurücktreten zu lassen (= Rückleitung an den Untersuchungsrichter). Entscheidungstexte 13 Os 189/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 13 Os 189/76 11 Os 70/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 11 Os ... mehr lesen...