Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt legt dem Angeklagten unter anderem das Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB zur Last, weil Christoph K***** am 10. Juni 2008 in Klagenfurt dem Franz B***** wuchtige Faustschläge ins Gesicht versetzt habe, wodurch dieser zu Boden stürzte. Danach habe er dem bereits wehrlos am Boden liegenden Opfer durch wuchtige Fußtritte gegen Gesicht und
Kopf: absichtlich eine schwere Körperverletzun... mehr lesen...