Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, wurde (ua) Petar Y***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (richtig:) schweren, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßig durch Einbruch verübten Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter und vierter Fall und 15 StGB (I./1, 4, 8-13, 15-20, 22-37) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III./3-5), der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 (zu ergänzen) erster Fall StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen L***** des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 erster Fall SMG (I) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (II) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen L***** des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs (Paragraph 15, StGB) verbliebenen Verbrechens nach Paragrap... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §258 Abs1
Rechtssatz: Eine erst nach dem bloß prozeßleitend verfügten (§ 255 Abs 1 StPO) Schluß des Beweisverfahrens verlesene Zeugenaussage ist dennoch in der Hauptverhandlung vorgekommen. Entscheidungstexte 13 Os 49/96 Entscheidungstext OGH 05.06.1996 13 Os 49/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Mario S***** (zu A des Urteilssatzes) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 SGG und (zu B) des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, er habe den bestehenden Vorschriften zuwider A/ gewerbsmäßig Suchtgift in einer großen Menge ein- oder ausgeführt oder in Verkehr gesetzt, indem er I. mit den gesondert verfolgten Stefan SCH***** und Günter G***** im Frühjahr 1989 bei insgesamt drei Fahrten eine ... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §255StPO §271
Rechtssatz: Der Vortrag der Anklage und eine allfällige Gegenäußerung (§ 244 Abs 1 und 3 StPO) müssen im Hauptverhandlungsprotokoll ebensowenig wie die Schlußvorträge der Parteien (§ 255 StPO) im einzelnen festgehalten werden, weil sie keine Beweismittel darstellen (vgl § 271 Abs 3 StPO); es genügt insoweit die Beurkundung der Einhaltung der wesentlichen Förmlichkeiten (§ 271 Abs 1 StPO). En... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §257
Rechtssatz: Der Schluß der Verhandlung ist ein prozeßleitender, der Rechtskraft nicht fähiger Akt; die Hauptverhandlung endet weder mit den Schluß des Beweisverfahrens, noch mit dem Schluß der Verhandlung, sondern erst mit der Urteilsverkündung. Bis dahin kann - auch von Amtswegen - das Gericht die Wiedereröffnung des Beweisverfahrens beschließen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §451 Abs1
Rechtssatz: Die in der Erklärung des Bezirksanwalts, den Strafantrag aufrecht zu halten, gelegene Bezugnahme auf einen (hier gar nicht gestellten) Antrag auf Bestrafung bedeutet für sich keine Anklageerhebung. Entscheidungstexte 9 Os 125/80 Entscheidungstext OGH 16.09.1980 9 Os 125/80 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §261
Rechtssatz: Bei einem ohne Abschluß des Beweisverfahrens zu fällenden Unzuständigkeitsurteil können die Schlußvorträge entfallen. Entscheidungstexte 13 Os 167/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 13 Os 167/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098217 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StPO §236StPO §255StPO 457
Rechtssatz: Beschränkung der Redezeit des Verteidigers im Schlußvortrag ohne die Voraussetzungen des § 236 Abs 1 StPO ist gesetzwidrig. Entscheidungstexte 12 Os 88/66 Entscheidungstext OGH 07.11.1966 12 Os 88/66 Veröff: EvBl 1967/148 S 162 = RZ 1967,67 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §268StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Amtsrichter, der die Urteilsformel während der Schlußvorträge der Beteiligten niederschreibt, verletzt hierdurch nicht das Gesetz. Veröff: JZ 1958,95 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL002:1957:RS0105761 Dokumentnummer JJR_19571122_AUSL002_005STR00477_5700000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §259 Z2
Rechtssatz: Ein mangelhafter Schlußantrag begründet nicht die Vermutung des Rücktritts von der Anklage. Entscheidungstexte 5 Os 212/53 Entscheidungstext OGH 08.05.1953 5 Os 212/53 Veröff: EvBl 1953/381 S 466 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0098210 Dokume... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Die Änderung der Anklage kann auch noch im Schlußvortrag erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 1087/51 Entscheidungstext OGH 14.03.1952 5 Os 1087/51 Veröff: SSt XXIII/21 = EvBl 1952/311 S 472 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0098212 Dokume... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §318StPO §473
Rechtssatz: Keine Begrenzung der Parteienvorträge nach §§ 255, 324 und 473 StPO. Entscheidungstexte 4 Os 349/24 Entscheidungstext OGH 24.10.1924 4 Os 349/24 Veröff: SSt IV/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0098220 Dokumentnummer JJR_1924102... mehr lesen...