Norm: StPO §180StPO §254 Abs4StPO §15StVG §3
Rechtssatz: Wenn im schöffengerichtlichen Verfahren ein Angeklagter, der im Zwischenvollzug in Haft ist, nach Rechtsmittelbelehrung bei der Hauptverhandlung auf Rechtsmittel verzichtete, später aber dennoch die Berufung wegen Strafe erhob, über die noch der Gerichtshof zweiter Instanz zu entscheiden hat, so ist er nach dem Ende des Zwischenvollzuges nicht in Untersuchungshaft zu nehmen, sondern es is... mehr lesen...