Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Mai 1932 geborene Rudolf F*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Juni 1987 in Grafenstein Kurt A*** durch die gegenüber Beamten des Gendarmeriepostens Grafenstein aufgestellte Behauptung, er sei am 4.Mai 1987 von Kurt A*** geschlagen und gestoßen worden, wodurch er unter anderem schwere Verletzungen, nämlich eine schwere Gehirnerschütterun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. August 1919 geborene Bauingenieur Karl Borromäus Ernst Maria A der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1 und Abs 2, 224 StGB. (Punkt I. und II. des Urteilssatzes), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB. (Punkt IV. des Urteilssatzes), der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs 1 und Abs 2 StGB. (Punkt III. A und III. B des Urteilssatzes), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 A... mehr lesen...