Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX vom XXXX, Zl. XXXX, wurde der Antrag von XXXX (in Folge auch: Beschwerdeführer, BF) auf Fortführung des eingestellten Ermittlungsverfahrens XXXX abgewiesen. Gemäß § 196 Abs 2 StPO wurde dem BF die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags in Höhe von EUR 90,00 aufgetragen und ausgesprochen, dass gegen diese Kostenentscheidung binnen 14 Tagen ab Zustellung beim Landesgericht XXXX das einzubringende Rechtsmitte... mehr lesen...