Entscheidungen zu § 186 Abs. 4 StPO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/26 98/20/0368

Der Beschwerdeführer ist als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht. Am 25. September 1997 wurde ihm "im Hinblick auf seine gute Arbeitsleistung als Vergünstigung der Ankauf - über Vermittlung der Anstalt - und der Betrieb eines Netz-Fernsehgerätes ... bewilligt". Am 14. November 1997 und am 18. November 1997 beging er (jeweils durch ungebührliches Benehmen gegenüber Justizwachebeamten) Ordnungswidrigkeiten, wofür mit zwei Straferkenntnissen vom 1. De... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1998

RS Vwgh 1998/11/26 98/20/0368

Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §184;StPO 1975 §186 Abs3;StPO 1975 §186 Abs4;StVG §20;StVG §24 idF 1993/799;
Rechtssatz: An die Stelle einer Bezugnahme auf die in § 20 StVG normierten Zwecke des Strafvollzuges haben bei einem Untersuchungshäftling in sinngemäßer Anwendung gemäß § 183 Abs 1 StPO die Maßstäbe des § 184 StPO zu treten (hier: eine nähere Auseinandersetzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1998

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