Norm: StPO §183StVG §5StVG §113
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 5, 113 StVG über die Vollzugs(un)tauglichkeit kommen bei der Untersuchungshaft nicht in Betracht (LSK 1986/51). Entscheidungstexte 13 Os 80/96 Entscheidungstext OGH 19.06.1996 13 Os 80/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099293... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §183StVG §66 ff
Rechtssatz: Die Einhaltung der Vorschriften über die ärztliche Betreuung von Untersuchungshäftlingen (§§ 66 ff StVG in Verbindung mit § 183 StPO) unterliegt nicht der Überprüfung im Grundrechtsbeschwerdeverfahren. Entscheidungstexte 14 Os 150/93 Entscheidungstext OGH 05.10.1993 14 Os 150/93 E... mehr lesen...
Gründe: Der Justizwachebeamte Egon M*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er im Juli 1986 in Garsten als Justizwachebeamter der dortigen Strafvollzugsanstalt mit dem Vorsatz, den Staat in Ausübung seiner Strafvollzugshoheit (an seinem konkreten Recht auf strafzweckbedingte Einschränkung des Verkehrs eines Strafgefangenen mit der Außenwelt, des Empfangs von Sendungen und des Besitzes von Gegenständen sowie auf W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25.Februar 1947 geborene beschäftigungslose Franz Valentin A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12, 302 Abs.1 und 15 StGB (3); der am 10. Dezember 1953 geborene Justizwachebeamte Dietmar B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs.1 StGB (2) und der am 5.Dezember 1957 geborene beschäftigungslose Peter C des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsge... mehr lesen...
Norm: StGB §302StPO §183 ff
Rechtssatz: Jedes pflichtwidrige, den Untersuchungshäftling begünstigende Verhalten eines Justizwacheorgans, durch das wesentliche Maßnahmen und Zwecke der Untersuchungshaft vereitelt oder beeinträchtigt werden, schädigt den Staat an seinem konkreten Recht auf Vollzug der Untersuchungshaft gemäß den Bestimmungen der §§ 183 ff StPO. Entscheidungstexte 9 Os 162/84... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...