Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Krems a.d. Donau als Schöffengericht vom 22. Mai 2003, GZ 16 Hv 22/03v-51, wurde Karl F***** unter anderem des Verbrechens des schweren sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB verurteilt. Über die gegen dieses Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten und der Berufung der Staatsanwaltschaft hat der Oberste Gerichtshof zu AZ 11 Os 114/03 zu entscheiden. Mit Beschluss vom 4. Augus... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 3. September 1998, GZ 15 U 297/98w-37, erachtete sich der Bezirksrichter zur Aburteilung der gegen Robinson O***** und Peter K***** gestellten Anträge auf Bestrafung wegen der Vergehen nach § 83 Abs 1 und § 88 Abs 1 StGB (ON 3 und 4) für nicht zuständig, weil er auf Grund von Verfahrensergebnissen bei O***** (zusätzlich) den Verdacht des Vergehens der versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15 Abs 1, 84 Abs 1 und Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter Josef P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (1) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter Josef P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (1) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und Absatz 2, StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in St***** die Johan... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs2 BStPO §68 Abs2StPO §72StPO §181 Abs3 Satz2StPO §281 Abs1 Z1MRK Art6 Abs1 II3
Rechtssatz: Dadurch, dass der Vorsitzende des Schöffensenates nach § 181 Abs 3 zweiter Satz StPO eine Haftverhandlung durchführte, nahm er keine Tätigkeit vor, die ihn nach § 68 Abs 2 StPO von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausschloß oder die auch nur den Anschein einer Befangenheit zu erwecken vermochte (vergleiche Foregger... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs3StPO §276
Rechtssatz: Das durch die vom Schöffengericht beschlossene Rückleitung der Akten an den Untersuchungsrichter ausgelöste Untersuchungsverfahren endet (spätestens) mit der Wiedervorlage der vervollständigten Akten an den Vorsitzenden. Damit trat die Sache zufolge der vom öffentlichen Ankläger abgegebenen Erklärung, die ursprüngliche Anklage aufrecht zu halten, wieder in das prozessuale Stadium der rechtskräftigen Ver... mehr lesen...