Norm: StPO §18 Abs3StPO §47 Abs1 Z2StPO §126 Abs4StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Person, die im Ermittlungsverfahren als Polizeibeamter des Einsatzkommandos Cobra (vgl § 1 Z 4 der Sondereinheiten?Verordnung, BGBl II 1998/207) von den Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei bei der Aufklärung des Sachverhalts zur Unterstützung beigezogen worden ist, hat damit (auch) kriminalpolizeilichen Exekutivdienst (vgl § 18 Abs 3 StPO) versehen, war demna... mehr lesen...