Norm: StPO §173 Abs5StPO §173 Abs6
Rechtssatz: Die bedingt-obligatorische Untersuchungshaft im Sinne des § 173 Abs 6 StPO kann durch die Anwendung gelinderer Mittel abgewendet werden. Entscheidungstexte 9 Bs 227/19z Entscheidungstext OLG Linz 30.08.2019 9 Bs 227/19z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:2019:RL0000203 ... mehr lesen...
Norm: StPO §170StPO §172 Abs2StPO §173 Abs1StPO §173 Abs5
Rechtssatz: Eine Substitution der Festnahme (§ 170 StPO) durch gelindere Mittel sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 15 Os 150/17y Entscheidungstext OGH 13.12.2017 15 Os 150/17y 14 Os 39/19w Entscheidungstext OGH 09.04.2019 14 Os 39/19w ... mehr lesen...
Norm: StPO §35StPO §86StPO §87 Abs1StPO §173 Abs5 Z8StPO §176StPO §180 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Untersuchungshaft unter der auflösenden Bedingung des Erlags einer Sicherheit fortgesetzt, ist über die Frage der Annahme einer vom Angeklagten angebotenen Sicherheit (ohne Durchführung einer Haftverhandlung) mit Beschluss zu entscheiden. Dieser ist mit Beschwerde anfechtbar. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Dan Constantin I***** macht in seiner - ohne die Angaben nach § 3 Abs 1 zweiter und dritter Satz GRBG (Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung; Tag, der für den Beginn der Beschwerdefrist maßgeblich ist) ausgeführten - Grundrechtsbeschwerde geltend, „durch die Verhängung der Haft" in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt worden zu sein, „weil die Verhängung der Haft zum Zweck der Maßnahme außer Verhältnis stand, die Aufrechterhaltung der Haft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 1. Juli 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Puttinger als Schriftführer in der Strafsache gegen Dr. Arno R***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 und Abs 2 zweiter Satz StGB sowi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Salzburg vom 10. Juni 1994, GZ 34 Vr 1788/93-76, wurde Peter H***** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 18. Dezember 2000 (ON 303), rechtskräftig am 27. März 2001 (ON 312), wurde dem Antrag des Verurteilten auf W... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §2 Abs2StPO §173 Abs5 BStPO §180 Abs1 iVm Abs5
Rechtssatz: Die Entscheidung eines Oberlandesgerichtes auf Enthaftung gegen gelindere Mittel nach § 180 Abs 5 StPO (unter anderem auch der Leistung einer Sicherheit nach §§ 190 bis 192 StPO), die tatsächlich zur Enthaftung geführt hat, scheidet als tauglicher Anfechtungsgegenstand für die Feststellung einer Grundrechtsverletzung nach § 2 Abs 1 GRBG aus (vgl Mayrhofer/Steining... mehr lesen...