IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG der Frau A. B., Wien, C.-gasse, vertreten durch Rechtsanwalts GmbH, wegen der Ermessensüberschreitung bei der Verhaftung, dem Aus-der-Hand-Schlagen des Handys und das Hintreten auf dieses, sodass dieses beschädigt wurde, dem starken Verdrehen der Hände der Beschwerdeführerin hinter dem Rücken und schmerzhaften Anlegen der Handfesseln, dem... mehr lesen...