Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit vorliegendem, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag, begehrt der Antragsteller §173 Abs6 der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl 631/1975, idF BGBl I 19/2004 zur Gänze, in eventu §173 Abs6 StPO, BGBl 631/1975, idF BGBl I 19/2004 zur Gänze sowie "die Verweise auf §173 Abs6 StPO in §429 Abs4 Satz 1 StPO und §438 Satz 1 StPO" als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...