IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG der Frau A. B., Wien, C.-gasse, wegen Festnahme und demütigender Behandlung durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 08.01.2020, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und die Festnahme und Leibesvisitation der Beschwerdeführerin für recht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG der Frau A. B., Wien, C.-gasse, vertreten durch Rechtsanwalts GmbH, wegen der Ermessensüberschreitung bei der Verhaftung, dem Aus-der-Hand-Schlagen des Handys und das Hintreten auf dieses, sodass dieses beschädigt wurde, dem starken Verdrehen der Hände der Beschwerdeführerin hinter dem Rücken und schmerzhaften Anlegen der Handfesseln, dem... mehr lesen...