Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1GRBG §3StPO §5StPO §170 Abs3StPO §173 Abs1 BStPO §174 Abs3 Z4StPO §174 Abs4StPO §176 Abs1 Z2StPO §177 Abs1 BStPO §180 Abs1StPO §193 Abs1
Rechtssatz: Was die sogenannte Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft anlangt, prüft der Oberste Gerichtshof, ausgehend von der Vorgabe des GRBG, wonach nicht die Haft, vielmehr die vom OLG getroffene Entscheidung über die Haft den Prozessgegenstand bildet, in jüngerer, jedoch ... mehr lesen...