Norm: StPO §168StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage über das Wiedererkennen des Angeklagten als Täter ist das Gericht nicht verpflichtet, auf alle Einzelheiten dieses Erkennens-Vorganges einzugehen. Entscheidungstexte 15 Os 141/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 15 Os 141/87 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...