Gründe: Das Kreisgericht Korneuburg hat mit Beschluß vom 22.Feber 1989, GZ 10 Vr 949/82-1145, den Antrag des Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** auf vorläufige Entlassung aus der Strafhaft bis zur Entscheidung über eine bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte anhängige Beschwerde zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß erhob der Verurteilte Beschwerde, wobei er zugleich beantragte, ihm vor der Entscheidung Gelegenheit für eine Äußerung zur Stellungnahme der Oberstaats... mehr lesen...