Norm: StPO §149aStPO §149c Abs4StPO §149dStPO §149g Abs3
Rechtssatz: Dem Antrag des Angeklagten auf Vorführung der Aufnahmen der (optischen und akustischen) Überwachung von Personen iSd § 149d StPO ("Lauschangriff") sowie des Fernmeldeverkehrs (§ 149a StPO) in der Hauptverhandlung ist ohne jede - im Vorverfahren zur Wahrung der Interessen Dritter möglichen - Einschränkung stattzugeben (§§ 149g Abs 3, 149c Abs 4 StPO). Einer
Begründung: bedarf di... mehr lesen...