Norm: StGB §28 AStPO §149c Abs3StPO §260
Rechtssatz: Die Wortfolge "strafbare Handlungen" im zweiten Satz des § 149c Abs 3 StPO spricht nicht eine normative Kategorie, sondern ihre konkrete Begehung an, also die diesen strafbaren Handlungen subsumierbaren Taten, weil Gegenstand der Beweisführung (auch durch Überwachen der Telekommunikation) stets nur die "Tat" als historisches Ereignis sein kann, die daraufhin zu untersuchen ist, ob sie der bes... mehr lesen...