Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens Ardagger am Sonntag, dem 21. Oktober 1990, gegen 14,30 Uhr, den (von ihr gelegentlich benützten) PKW ihres Ehegatten F K vor ihrer Sommer- bzw. Ferienwohnung in Freyenstein ..., Neustadtl/Donau, abgestellt wahrgenommen und daher die Anwesenheit ihres Ehegatten in der Wohnung vermutet ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9StPO §142 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Hausrecht durch Hausdurchsuchung der vom Ehemann der
Beschwerdeführerin gemieteten Wohnung mangels Einholung eines
richterlichen Hausdurchsuchungsbefehls; Zurückweisung der Beschwerde
hinsichtlich der Entfernung eines Zylinderschlosses mangels
L... mehr lesen...