Entscheidungsgründe: I. 1. Der Student M G, wohnhaft in Wien, S-Straße, war Mieter der Wohnung Wien, S-Gasse, die er gemeinsam mit anderen Personen benützte. Am 31. August 1983 fand in der Wohnung ein Fest statt, bei dem es zu Lärmerregung gekommen sein dürfte. Kurz nach Mitternacht wurde in der Wohnung des M G von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien eine Hausdurchsuchung durchgeführt. 2. Gegen diese als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gewertete Hausdurchsuc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art9HausRSchG §1, §5HausRSchG §2 Abs2StPO §139, §139 Abs1StPO §141 Abs2SuchtgiftG §16WaffenG 1967 §11WaffenG 1967 §36 Abs1 litc
Rechtssatz: Art9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; unvertretbarer Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz; unvertretbare Annahme, daß ein Nietengürtel eine verbotene Waffe iS des §... mehr lesen...