Norm: StPO §127 Abs2
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine (ausdrückliche) Nichtigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 61/08t Entscheidungstext OGH 27.05.2008 11 Os 61/08t 11 Os 90... mehr lesen...