Norm
StPO §127 Abs2Rechtssatz
Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine (ausdrückliche) Nichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123608Im RIS seit
26.06.2008Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021