IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des AA, geb. am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte, Adresse 1, **** Z, gegen die Landespolizeidirektion Tirol als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zeitraum vom 22.4.2017, 23:50 Uhr bis 23.4.2017, 01:00 Uhr nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht e... mehr lesen...